Baurecht

Baurecht Anwalt Bremen

Bauvertrag, Mängel, Gewährleistung, Werklohn.

Baurecht und Werkvertragsrecht

Rechtsanwalt Dr. Barre

Im Rahmen des Immobilienrechtsbereichs berät und vertritt Sie Rechtsanwalt Dr. Barre in allen Fragen des privaten Baurechts und Werkvertragsrechts.

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Baurecht und Werkvertragsrecht


Themenschwerpunkte im Baurecht und Werkvertragsrecht sind u.a.:



  • Bauvertragsrecht
  • Bauträgervertrag und Baufinanzierung
  • Mängel der Werkleistung
  • Gewährleistung - Nachbesserung, Schadenersatz, Minderung, Rücktritt
  • Bauhandwerkersicherungshypothek
  • Kündigung des Bauvertrags

Anwaltliche Leistungen im Baurecht und Werkvertragsrecht


Das private Baurecht bzw. Werkvertragsrecht regelt im Unterschied zum öffentlichen Baurecht zumeist vertragliche Beziehungen zwischen Handwerksunternehmen, Bauherrn und Architekten. Im Baurecht werden regelmäßig BGB-Werkverträge oder VOB-Werkverträge zwischen den Parteien vereinbart. Es ist zumeist unerlässlich, die einzelnen Bestimmungen genau zu kennen, um seine Ansprüche frühzeitig überwachen und geltend machen zu können. Unsere Anwälte helfen Ihnen, Fehler zu vermeiden und Ihre Rechte umzusetzen.


Aber auch, wenn die Reparatur einer Sache, wie etwa eines Kfz beauftragt ist, findet zumeist Werkvertragsrecht Anwendung.

Zumeist entstehen Rechtsstreitigkeiten durch Unkenntnis der vereinbarten Regelungswerke. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Unternehmer werden oft vereinbart, aber oftmals nur gelegentlich  zur Kenntnis genommen.


Die vorausschauende anwaltliche Beratung kann Streit bereits frühzeitig und kostenersparend vermeiden. Im privaten Baurecht / Werkvertragsrecht berät Sie Rechtsanwalt Dr. Barre bei der Prüfung von Werkverträgen u.a. zur Erstellung von schlüsselfertigen Häusern, Sanierungs-, Reparatur- und Renovierungsarbeiten und anderen Gewerken.


Rechtsanwalt Dr. Barre steht Ihnen u.a.  bei der außergerichtlichen wie gerichtlichen Durchsetzung von:


  • Werklohnansprüchen
  • Gewährleistungsansprüchen wie Nacherfüllung, Minderung und Schadenersatz
  • Ansprüchen in der Bauinsolvenz


zur Verfügung.


In geeigneten Fällen organisiert Rechtsanwalt Dr. Barre  für Sie das selbständige Beweissicherungsverfahren, um Ihre Ansprüche vorab und zeitnah in einem gerichtlichen Verfahren feststellen zu lassen.


Ihr Kosten-Nutzeninteresse steht im Mittelpunkt der anwaltlichen Beratung. Durch eine gezielte Erörterung mit Ihnen werden wirtschaftlich wie rechtlich tragfähige Lösungsoptionen umgesetzt.


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